Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS 

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit meiner Anmeldung und Teilnahme am Hunsrücker Läuferabend, erkläre ich verbindlich, dass ich auf eigene Gefahr teilnehme. Mit der Anmeldung  und dem Empfang der Startunterlagen erkläre ich, dass gegen meine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.  Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen, soweit sie nicht auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für abhanden gekommene Wertsachen, Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann dem Teilnehmer ein Platzverweis erteilt werden.

  

TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegeben personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, ggf. E-Mail Adresse, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien abgedruckt bzw. veröffentlicht. Die angegebene E-Mail Adresse kann für Informationen bezüglich der Veranstaltung genutzt werden, wird aber nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.  Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr bei Absage und Nichtteilnahme. Der Lauf findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.